Beitrag und Gebühren
Beitrags- u. Gebührenordnung des FSV Rühn
Gültig ab dem 01.01.2007
• Der Jahresbeitrag pro Mitglied beträgt 60 €. Er wird halbjährlich bzw. jährlich bezahlt und zwar bis zum 3.1. und 3.7. des Jahres
• Die Mitglieder der Abteilung Tennis bezahlen zusätzlich eine Gebühr von 40 €.
Die aktiven Mitglieder der Abt. Fußball bezahlen ebenfalls zusätzlich eine Gebühr
von 40 €.
Diese Gebühr ist jährlich bzw. halbjährlich zu bezahlen.
• Mitglieder des Sportvereins, die nicht der Abteilung Tennis angehören und die Tennisanlage nutzen, zahlen pro Tennisplatz und Stunde 5 €.
• Sportfreunde, die als Nichtmitglieder Sportanlagen des Vereins nutzen wollen, zahlen folgende Gebühren:
Tennis: 10 € pro Platz und Stunde
Tischtennis und Fußball: 1,5 € pro Person und Stunde
• Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres , Auszubildende und Studenten sowie Ehepartner von Vereinsmitgliedern zahlen jeweils die Hälfte der angegebenen Beiträge bzw. Gebühren.
Für die Nutzung der Tennisplätze gilt weiter folgendes:
- Die gezahlte Gebühr von 10,- €/h für Nichtmitglieder und von 5,-€/h für Mitglieder aus anderen Abt. des FSV gilt für einen Platz und 2 Spieler.
- Das ermäßigte bzw. kostenfreie Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.
- Für die Nutzung der Ballmaschine ist eine Gebühr von 10,-€/h zu bezahlen.
( unter Beachtung der Sponsorenliste )
