Beitrag und Gebühren

Beitrags- u. Gebührenordnung des FSV Rühn

                   Gültig ab dem 01.01.2007

•    Der Jahresbeitrag pro Mitglied beträgt  60 €. Er wird halbjährlich bzw. jährlich bezahlt und zwar bis zum 3.1. und 3.7. des Jahres

•    Die Mitglieder der Abteilung Tennis bezahlen zusätzlich eine Gebühr von  40 €.
Die aktiven Mitglieder der Abt. Fußball bezahlen ebenfalls zusätzlich eine Gebühr
von 40 €.
Diese Gebühr ist jährlich bzw. halbjährlich zu bezahlen.
            

•    Mitglieder des Sportvereins, die nicht  der Abteilung Tennis angehören und die Tennisanlage nutzen, zahlen pro Tennisplatz und Stunde 5 €.

•    Sportfreunde, die als Nichtmitglieder Sportanlagen  des Vereins nutzen wollen, zahlen folgende Gebühren:
                                                       Tennis:  10 €    pro Platz und Stunde
                          Tischtennis und Fußball:    1,5 €  pro Person und Stunde

•    Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres , Auszubildende und  Studenten sowie Ehepartner von Vereinsmitgliedern zahlen jeweils die Hälfte der angegebenen Beiträge bzw. Gebühren.

Für die Nutzung der Tennisplätze gilt weiter folgendes:

-    Die gezahlte Gebühr von 10,- €/h für Nichtmitglieder und von 5,-€/h für Mitglieder aus anderen Abt. des FSV gilt für einen Platz und 2 Spieler.
-    Das ermäßigte bzw. kostenfreie Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.
-    Für die Nutzung der Ballmaschine ist eine Gebühr von 10,-€/h zu bezahlen.
            ( unter Beachtung der Sponsorenliste )